Abrenngenehmigung

 

Alle Besteller müssen mit übermittelten Dokument belegen, daß Sie über 18 Jahre alt sind und so zum Erwerb von Feuerwerk Klasse II berechtigt sind. Die Übermittlung kann per Mail, Fax oder Briefpost erfolgen.  
Aufträge für Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) können Sie das ganze Jahr über plazieren, ausgeliefert wird die Ware in den letzten drei Werktagen des Jahres.
Ausnahme: Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
 
Für den Erwerb von Feuerwerk außerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit vor Silvester benötigt der Erwerber eine Abbrenngenehmigung seiner Stadt-/Ortsbehörde. Diese ist zusammen mit dem Altersnachweis bei der Bestellung einzureichen.  
   
(Antrag liegt als Acrobat Reader PDF-File zum Download bereit)  
Abbrenngenehmigung.pdf  
   
Weiter gelten unsere AGB´s welche Sie in unseren Shop nachlesen können.

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